Reisebedingungen

Die folgenden Bestimmungen werden Inhalt des Reisevertrages zwischen den Reisenden und der Firma Best-BikeTours. Sie ergänzen § 651a BGB (Vertragstypische Pflichten beim Reisevertrag) und die § 4-11 BGB Informationspflichten-Verordnung (Informations- und Nachweispflichten von Reiseveranstaltern). Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vertragsabschluss:
A) Allgemein:
a) Grundlage des Vertragsangebotes von Best-BikeTours und der Vertragsannahme/Buchung des Kunden ist die Ausschreibung des Pauschalangebots im Katalog und/oder Internet oder ein individuelles, schriftliches Individualangebot, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Reisemittler sind nicht bevollmächtigt, den Inhalt des Reisevertrages abändern, insbesondere nicht, über die Reiseausschreibung hinausgehende Leistungen zuzusagen.
c) Angaben in Print- oder Internetmedien, die nicht von Best-BikeTours herausgegeben werden, sind für Best-BikeTours nicht verbindlich, sofern sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Vertragsbestandteil gemacht werden.
d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Best-BikeTours vor. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
e) Derjenige, der die Buchung vornimmt, haftet für die vertraglichen Verpflichtungen seiner Mitreisenden wie für seine eigenen, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
f) Es wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der gewählten Buchungsart kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge besteht (§ 312b Abs.3 Nr.6 BGB).

B) Manuelle Buchung:
a) Eine Buchung kann schriftlich, per Fax, per Email oder per Telefon erfolgen.
b) Mit der Buchung bietet der Kunde den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
c) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung von Best-BikeTours zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Sie wird in der Regel schriftlich per Post zugesandt, führt jedoch auch in mündlicher oder telefonischer Form zum verbindlichen Vertragsabschluss.

C) Online-Buchung (Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr)
a) Dem Interessenten wird der Ablauf der Onlinebuchung auf der Webseite von Best-BikeTours erklärt.
b) Dem Benutzer des Online-Formulars wird erklärt, dass und wie er seine Eingaben korrigieren oder löschen oder das gesamte Formular zurücksetzen kann.
c) Sofern die Daten des Formulars im Onlinebuchungssystem gespeichert werden, wird der Benutzer über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf der Daten unterrichtet.
d) Mit Betätigung der Schaltfläche "Zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde Best-BikeTours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Nach Absenden des Formulars wird umgehend der Buchungseingang elektronisch bestätigt.
e) Die Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig buchen" entspricht dem verbindlichen Vertragsangebot des Kunden an Best-BikeTours, begründet aber noch keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Reisevertrages. Best-BikeTours ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
f) Der Reisevertrag kommt durch den Eingang der Reisebestätigung von Best-BikeTours beim Kunden zu Stande.

2. Zahlung:
a) Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Reisesicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.
b) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsmodalitäten, so ist Best-BikeTours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten. Dies setzt voraus, dass Best-BikeTours zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht.

3. Leistungsänderungen:
a) Nach Vertragsabschluss notwendige Änderungen wesentlicher Reiseleistungen sind nur gestattet, wenn die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht verändern.
b) Best-BikeTours verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis darüber zu informieren.
c) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Best-BikeTours eine derartige Reise im Programm hat und sie ohne Mehrpreis anbieten kann. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Best-BikeTours über die Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.
d) Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsabschluss:
Best-BikeTours ist berechtigt, eine nachträgliche Erhöhung des Reisepreises zu verlangen, wenn folgende Kosten deutlich gestiegen sind:
- Treibstoffkosten für die Beförderung von Personen
- Steuern/Gebühren im Zusammenhang mit den Reiseleistungen
- Währungskosten/Wechselkurse für die betreffende Pauschalreise
Die Erhöhung darf maximal 8 % vom Reisepreis betragen und darf nicht später als 20 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
Umgekehrt wird Best-BikeTours entsprechende Minderungen dieser Kosten an die Gäste weitergeben.

4. Rücktritt vor Reisebeginn und Stornokosten:
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Best-BikeTours unter der unten aufgeführten Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisemittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Best-BikeTours den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Best-BikeTours eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und den Aufwand in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen, außer im Falle höherer Gewalt. Bei der Berechnung der Entschädigung werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

Bis 28 Tage vor Reisebeginn 20%
27 Tage – 14 Tage vor Reisebeginn 30%
13 Tage – 08 Tage vor Reisebeginn 50%
07 Tage – 04 Tag vor Reisebeginn 70%
03 Tage – Anreisetag/Nichterscheinen 90%

für Rad & Schiff-Reisen gelten folgende Sätze, wenn nicht direkt bei den Reisen zu anderen Bedingungen verlinkt wird:

Bis 84 Tage vor Reisebeginn 20 %
83 Tage – 42 Tage vor Reisebeginn 30 %
41 Tage – 30 Tage vor Reisebeginn 60 %
29 Tage – 15 Tage vor Reisebeginn 90 %
14 Tage – Anreisetag/Nichterscheinen 95 %

für Kreuzfahrten gelten folgende Sätze:

Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %
29 Tage - 22 Tage vor Reisebeginn 50 %
21 Tage - 1 Tag vor Reisebeginn 75 %
Anreisetag/Nichterscheinen 90 %

c) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als durch die Pauschale gefordert.
d) Best-BikeTours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. Hierfür ist Best-BikeTours verpflichtet, wesentlich höhere Aufwendung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und etwaiger anderweitiger Verwendung von Reiseleistungen konkret zu belegen.
e) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB (Vertragsübertragung) einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt unberührt.

5. Umbuchung:
a) Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft nach Vertragsabschluss (Umbuchung) besteht nicht. Wird dennoch eine Umbuchung bis 15 Tage vor Reisebeginn vorgenommen, kann ein Umbuchungsentgelt von 50 € pro Buchung erhoben werden, sofern vor Zusage der Umbuchung keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
b) Umbuchungswünsche in der Zeit von 14 Tagen vor Reiseantritt bis zum Reiseantritt können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 4c und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügig Kosten verursachen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Für einzelne, ordnungsgemäß angebotene Reiseleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, wenn die Nichtinanspruchnahme dem Kunden zuzurechnen ist, z.B. bei vorzeitiger Abreise. Best-BikeTours wird sich um Erstattung gesparter Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen, außer die Leistungen sind unerheblich oder es stehen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen.

7. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden:
A) Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige wird wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich Best-BikeTours anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Erreichbarkeit von Best-BikeTours während der Reise wird der Kunde spätestens bei Erhalt der Reiseunterlagen umfassend informiert.
c) Ansprüche wegen eines Reisemangels entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge ohne Verschulden des Reisenden unterbleibt.

B) Reisemittler, Hotelmitarbeiter oder andere Vertragspartner von Best-BikeTours sind nicht befugt und nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen Best-BikeTours anzuerkennen.

C) Ist die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder dem Kunden infolge eines Reisemangels aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann er den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Best-BikeTours eine vom Kunden zu bestimmende, angemessene Frist verstreichen lässt, ohne Abhilfe zu leisten. Die Festsetzung einer Frist ist nicht nötig, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Best-BikeTours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

D) Der Kunde hat Best-BikeTours zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen innerhalb der ihm mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält.

8. Besondere Obliegenheiten des Kunden:
a) Der Reisende ist verpflichtet, vor Buchung der Reise, vor Reiseantritt und während der Reise sich seiner gesundheitlichen Verfassung und seiner körperlichen Konstitution zu vergewissern. Insbesondere ist er angehalten, gegebenenfalls ärztlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Best-BikeTours hat diesbezüglich keine vertragliche Beratungs-, Prüfungs- oder Überwachungspflicht.
b) Bei den eigenen Fahrrädern wie auch bei den von Best-BikeTours oder seinen Vertragspartnern gestellten Mieträdern obliegt dem Reisenden die fortlaufende Überprüfung hinsichtlich der technischen Mängelfreiheit und der Verkehrssicherheit. Im Rahmen seiner allgemeinen gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelrüge ist der Reisende gehalten, etwaige Mängel an den zur Verfügung gestellten Rädern unverzüglich Best-BikeTours mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.
c) Der Reisende ist zur strikten Einhaltung aller Verkehrsvorschriften verpflichtet. Unabhängig von den hierzu von Best-BikeTours erteilten Informationen hat sich der Kunde auch selbst über entsprechende Verkehrsvorschriften des jeweiligen Reiselandes zu informieren.
d) Der Reisende ist gehalten, jedwede Schädigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung fremder Personen und Sachen zu vermeiden und bei der Führung des Fahrrades sein Verhalten und seine Fahrweise entsprechend auszurichten.
e) Wir empfehlen allen Reisenden auf unseren Touren das Tragen eines Helmes!

9. Beschränkung der Haftung:
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) sofern ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) sofern Best-BikeTours allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers für einen dem Kunden entstehenden Schaden verantwortlich ist.

10. Verjährung:
a) Ansprüche des Kunden nach den § 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Best-BikeTours oder eines gesetzlichen Vertreters oder von Erfüllungsgehilfen von Best-BikeTours beruhen, verjähren innerhalb von zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Best-BikeTours oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Best-BikeTours beruhen.
b) Alle übrigen Ansprüche nach den § 651 c bis f BGB verjähren innerhalb eines Jahr.
c) Die Verjährung nach Ziffer 11a und 11b beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
d) Schweben zwischen dem Kunden und Best-BikeTours Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis einer der Verhandlungspartner die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Rechtswahl- und Gerichtsstandvereinbarung:
a) Für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Best-BikeTours wird ausschließlich die Geltung des deutschen Rechts vereinbart, Klagen können nur am Sitz von Best-BikeTours erhoben werden. Dies gilt jedoch nicht für Kunden, die Staatsangehörige eines EU-Staates, der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands sind.
b) Für Klagen von Best-BikeTours gegen Kunden oder Vertragspartner, die Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von Best-BikeTours vereinbart. Dies gilt ebenfalls für Klagen gegen Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Reiseveranstalter:
Best-BikeTours GmbH
Kanzleistr. 14
D-78462 Konstanz
Tel. +49 - (0)7531-91 60 93
info(at)best-biketours.com